Europäisches Datengesetz: Wie die EU-Regeln KI-Innovationen fördern können

Die EU-Kommission hat heute ihren Entwurf für ein Datengesetz vorgelegt, mit dem sie den Datenaustausch und damit die Datenwirtschaft in Europa vorantreiben will. Die Datenmengen in Europa nehmen stetig zu, 80 Prozent der Industriedaten würden aber nie genutzt, heißt es bei der EU-Kommission. Ziel des Data Acts sei es, die rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Hindernisse anzugehen, die der Datennutzung im Wege stehen und gleichzeitig für Fairness im digitalen Umfeld zu sorgen. In ihrem Gesetzesvorschlag klärt sie, wer die in der EU erzeugten Daten nutzen darf und Zugriff darauf hat.

Expertinnen und Experten der Plattform Lernende Systeme erklären, wie die EU-Datenregeln KI-Innovationen fördern können.

Karl-Heinz Streibich, Co-Vorsitzender der Plattform Lernende Systeme und acatech Präsident

"Europaweite Regeln zur gemeinsamen Datennutzung sind eine wichtige Voraussetzung, um unser Innovationstempo zu erhöhen. Mithilfe von Künstlicher Intelligenz entstehen aus den Daten unserer digitalisierten Welt zukunftsfähige Produkte und Dienstleistungen, etwa für das autonome Fahren oder die Krebsvorsorge. Die KI-Landkarte der Plattform Lernende Systeme zeigt die Vielfalt an innovativen Anwendungen aus Deutschland. Allerdings verfügt kaum ein Unternehmen allein über die notwendigen Daten. Damit KI ihre Innovationskraft entfalten kann, sind offene Datenräume unerlässlich, in denen Unternehmen, Wissenschaft und Behörden ihre Daten sicher teilen. Dabei braucht jeder Datenraum sein eigenes passgenaues Datenschutzgesetz. Pauschale Datenschutzlimits sind oft hinderlich. Auch eine Pflicht zum Bereitstellen ihrer Datenschätze kann gerade für Mittelständler von Nachteil sein. Das europäische Datengesetz muss den schmalen Grat zwischen Hemmschuh und Motor für unsere Innovationsleistung meistern." (Karl-Heinz Streibich, Co-Vorsitzender der Plattform Lernende Systeme und acatech Präsident)

Thomas Schauf, Senior Experte Public and Regulatory Affairs der Deutschen Telekom und Mitglied der Arbeitsgruppe IT-Sicherheit, Privacy, Recht und Ethik

„Lange war die Debatte zur Teilung und gemeinsamen Nutzung von Daten von einer diffusen Angst geprägt. Eine erfolgreiche Digitalisierung sowie die Entwicklung von KI-Innovationen braucht aber Daten. Erforderlich ist ein Rechtsrahmen, der den Datenaustausch sowie eine gemeinsame Datennutzung erleichtert und Anreize dafür setzt. Dabei wird es wichtig bleiben, dass Unternehmen über ihre Datenkooperationen frei entscheiden können. Gerade aber wenn Daten bei der Nutzung von über das Internet vernetzten Geräten erzeugt werden, muss den Nutzern transparent gemacht werden, was mit diesen Daten geschieht. Dabei sollte ein ausgewogener Ansatz verfolgt werden, welcher die Interessen der Nutzer, mit denen der Hersteller in Einklang bringt und zugleich Investitionen in die Datenwirtschaft fördert. Um die Innovationsfähigkeit Europas zu erhalten, dürfen bei der Entwicklung von KI-Systemen keine neuen Abhängigkeiten entstehen. Hier kann der Data Act der EU einen Paradigmenwechsel einläuten. EU-weite Regeln können den digitalen Binnenmarkt weiter voranbringen und damit auch die Entwicklung von KI-Innovationen unterstützen.“ (Thomas Schauf, Senior Experte Public and Regulatory Affairs der Deutschen Telekom und Mitglied der Arbeitsgruppe IT-Sicherheit, Privacy, Recht und Ethik)

Irene Bertschek, Leiterin des Forschungsbereichs „Digitale Ökonomie“ am Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und Mitglied der Arbeitsgruppe Geschäftsmodellinnovationen

„Der Data Act ist nach dem Data Governance Act ein weiteres wichtiges Element im Regelwerk für eine europäische Datenökonomie und die Weiterentwicklung des digitalen Binnenmarkts. Als Teil der Datenstrategie wird er u.a. den Datenaustausch und die gemeinsame Nutzung von Daten durch Unternehmen erleichtern und damit die Grundlage für KI-basierte Innovationen verbessern. Die Regeln sollen Hürden abbauen und eine faire Stellung der verschiedenen Marktteilnehmer im digitalen Ökosystem sicherstellen. Insbesondere den Start-ups und KMU, die auf den Zugang zu Daten angewiesen sind, um Algorithmen zu trainieren und innovative Dienste zu entwickeln, verspricht das neue Regelwerk eine verbesserte Stellung bei der Verhandlung von Verträgen zum Datenteilen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Regelungen möglichst einfach handhabbar und auch durchsetzbar sein. Hierzu bedarf es nicht zuletzt einer geeigneten Informationsstrategie, um einen rechtssicheren Umgang mit Daten zu erleichtern.“ (Irene Bertschek, Leiterin des Forschungsbereichs „Digitale Ökonomie“ am Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und Mitglied der Arbeitsgruppe Geschäftsmodellinnovationen)

Den Entwurf der EU-Kommission zum Datengesetz steht zum Download zur Verfügung.

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Linda Treugut / Birgit Obermeier
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